Umgang mit offenem Feuer
Sorgfalt beim Umgang mit Feuer
-
Genügend Abstand halten
Brennbare Flussigkeiten, Behalter mit brennbaren Gasen und andere brennbare Materialien mussen von Feuerstellen, Feuerungsanlagen, Kochherden oder elektrischen Einrichtungen und Geraten, die
Abwarme produzieren, so weit entfernt sein, dass keine Brand oder Explosionsgefahr besteht.
Mit Feuer und explosionsgefahrlichen Stoffen und Waren darf in der Nahe von offenem Feuer, Feuerungsanlagen, Warmestrahlern oder funkenerzeugenden Einrichtungen nicht umgegangen werden. -
Keine offenen Flammen bei leicht brennbaren Materialien
In Kellern, Estrichen, Scheunen, Ställen und an anderen Orten, wo leicht brennbare Materialien und Gegenstände lagern, und in explosionsgefährdeten Bereichen darf nicht geraucht werden. Offene Flammen sind verboten.
-
BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN, ÖLE, WACHSE ETC.
Ole, Fette, Bitumen und dergleichen durfen nicht unbeaufsichtigt erhitzt werden.
Feuer darf nur mit brennbaren Flussigkeiten angefacht werden, wenn dadurch keine unkontrollierten Brande oder Explosionen entstehen. Feuer und Glut durfen nicht mit feuergefahrlichen Flussigkeiten
übergossen werden.
Wachse oder ahnliche leicht entzundliche Stoffe durfen nicht direkt auf offenem Feuer oder auf Kochstellen erwarmt werden. Hierzu ist ein Wasserbad zu benutzen.
Eine Loschdecke oder ein CO2 Handfeuerloscher sind wenn moglich bereit zu halten.
Däampfe von leichtbrennbaren Flussigkeiten sind meist schwerer als Luft. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist darauf zu achten, dass sich im Umkreis von 3 m keine Bodenoffnungen befinden, in denen sich
die Dämpfe ansammeln konnen. -
SICHERHEITS-TIPPS FÜR DAS NACHFÜLLEN
Aus Unachtsamkeit oder fehlerhaftem Hantieren ereignen sich in der Schweiz regelmässig Unfälle und Brände mit Petrolleumlampen. Immer wieder kommt es zu explosionsartigen Bränden. "Weil die Flamme vermeintlich nicht mehr brennt, wird Petrol resp. Lampenöl nachgefüllt. Das ist ein fataler Irrtum. Nur bei gut gekühlten Brenner Petrol nachfüllen.
-
WAS TUN, WENNS BRENNT
Petrollampen immer auf eine feuerfeste, standsichere Unterlage stellen mit mindestens einem Meter Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Vorhängen, Lampenschirme etc.
Die Lampe darf nur unter Aufsicht betrieben werden.
Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät.
Alarmieren der Feuerwehr Tel. 118 (Achtung Nr. kann Europaweit abweichen) und Mitbewohner.
Ein kleiner Brand kann mit einer Löschdecke oder einem Handfeuerlöscher bekämpft werden.
Gebäude oder Gefahrenzone verlassen, wenn das Feuer nicht gelöscht werden kann.
Wichtig: Sich selbst nie in Gefahr bringen. -
Achtung Verbrennungsgefahr
An Einrichtungen und Geräten mit Wärmequellen sind häufig heisse Oberflächen vorhanden. Werden solche berührt, kann es zu Verbrennungen kommen.
Lassen Sie daher Brenner- und Brennerglässer genügend abkühlen bevor eine Berührung stattfindet.
sollten Sie sich trotz aller Vorsicht mal Verbrennungen erleiden, kühlen Sie die verbrannte Stelle umgehend unter laufendem, kaltem Leitungswasser. Bemessen Sie die Zeit nicht zu knapp - 15 Minuten sind eher angebracht als nur 1 Minute. Bei gröberen Verbrennungen ist unbedingt ein Arzt aufzusuchen!